Laserklassen
Laser werden bezüglich Sicherheit in vier Klassen eingeteilt. Die Schweisslaser für Kunststoffe sind immer von der höchsten Laserklasse 4. Eingebaut in einem geschlossenes Gehäuse mit Sicherheitssensoren, so dass der Laser nur anschalten kann wenn alle Türen geschlossen sind, werden Maschinen wie unsere Turnkey-Systeme zu Laserklasse 1.
Der rote Pilotlaser zum Einrichten ist bei ProByLas immer von der Laserklasse 2.
Laserklasse 1 & 1M
Bei Laserklasse 1 ist die zugängliche Laserleistung ungefährlich oder ist durch ein Gehäuse nicht zugänglich.
Bei 1M ist die Laserstrahlung ungefährlich solange keine optische Instrumente wie Vergrösserungsinstrumente wie Lupen oder Ferngläser benutzt werden.
Laserklasse 2 & 2M
Die Laserklasse 2 gibt es nur für Laser mit sichtbarem Licht. Sie haben eine Leistung < 1 mW. Der Lidschlussreflex des Auges genügt unter normalen Umständen als Schutzfunktion.
Bei Laserklasse 2M dürfen wiederum keine Vergrösserungsinstrumente benutzt werden, so dass Laserleistung über die 1 mW von Laserklasse 2 ansteigen könnte.
Laserklasse 3R & 3B
Die Laserklasse 3R ist gefährlich fürs Auge und Laserklasse 3B für die Haut bei direkter Bestrahlung. Die Laserklasse 3R ist bei sichtbaren Wellenlängen auf < 5 mW beschränkt. Die Laserklasse 3B geht bei sichtbaren und nahen Infrarot-Wellenlängen bis 0.5 W.
Bei offener Laserstrahlung muss eine Schutzbrille getragen werden.
Laserklasse 4
Die Laserklasse 4 ist gefährlich fürs Auge und für die Haut - auch bei diffuser Streustrahlung. Zudem besteht Brandgefahr für zahlreiche Materialien.
Bei offenen Lasern der Klasse 4 muss unbedingt eine ausreichende Schutzbrille getragen und ein Bestrahlung der Haut verhindert werden.